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Aufgaben
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| .: Startseite .: Fachkunde .: Im Unternehmen .: Im Verein .: Kosten .: Warum extern? .: Haftung .: Publikationen .: Kooperation .: Kontakt .: Impressum .: Sitemap | Welche Aufgaben hat
der betriebliche Datenschutzbeauftragte? Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (gem. §4g BDSG): a) Hinwirken auf Einhalten der Datenschutzbestimmungen b) Überwachung der Datenverarbeitung c) Führen des Verfahrensverzeichnisses d) Durchführen von Vorabkontrollen - soweit erforderlich e) Vertrautmachen der Mitarbeiter mit geltenden Vorschriften und besonderen Erfordernissen f) Ansprechpartner für Geschäftsleitung, Personalvertretung, Mitarbeiter, Kunden, Dritte Die ersten Schritte für einen (neuen) betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind: 1. Herstellung des Datenschutzniveaus a) Bestandsaufnahme zum Datenschutz: Erstinformation und Sensibilisierung der Mitarbeiter; Datenschutzverpflichtung der Mitarbeiter; Erfassung aller Verfahren, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden; Prüfung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung; Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit; Erstellung des gesetzlich geforderten Verfahrensverzeichnisses und der internen Verarbeitungsübersicht b) Identifikation von Schwachstellen und Maßnahmenplan zu deren Beseitigung; Prüfung der Umsetzung c) Konzeption von speziellen Richtlinien und Arbeitsanweisungen, falls notwendig Anpassung vorhandener betrieblicher Unterlagen (von Arbeitsvertrag bis Homepage usw.) 2. Erhaltung und Verbesserung des Datenschutzniveaus a) Regelmäßige Kontrollen; Tätigkeitsbericht b) Vertraulicher Ansprechpartner für Betroffene c) Vertretung des Unternehmens bei Prüfung durch Aufsichtsbehörde d) Unterstützung bei Auskunftsersuchen Dritter e) Vorabkontrolle neuer DV-Verfahren Welche gesetzlichen Regelungen sind zu beachten? Wer muß einen Datenschutzbeauftragten bestellen? Was hat es mit dem Verfahrensverzeichnis auf sich? |
Ein Datenschutzbeauftragter ist ständig auf Achse |
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