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Aufgaben
     
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.: Startseite .: Fachkunde .: Im Unternehmen .: Im Verein .: Kosten .: Warum extern? .: Haftung .: Publikationen .: Kooperation .: Kontakt .: Impressum .: Sitemap Welche Aufgaben hat der betriebliche Datenschutzbeauftragte?

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (gem. §4g BDSG):
a) Hinwirken auf Einhalten der Datenschutzbestimmungen
b) Überwachung der Datenverarbeitung
c) Führen des Verfahrensverzeichnisses
d) Durchführen von Vorabkontrollen - soweit erforderlich
e) Vertrautmachen der Mitarbeiter mit geltenden Vorschriften und besonderen Erfordernissen
f) Ansprechpartner für Geschäftsleitung, Personalvertretung, Mitarbeiter, Kunden, Dritte

Die ersten Schritte für einen (neuen) betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind:

1. Herstellung des Datenschutzniveaus
a) Bestandsaufnahme zum Datenschutz: Erstinformation und Sensibilisierung der Mitarbeiter; Datenschutzverpflichtung der Mitarbeiter; Erfassung aller Verfahren, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden; Prüfung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung; Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit; Erstellung des gesetzlich geforderten Verfahrensverzeichnisses und der internen Verarbeitungsübersicht
b) Identifikation von Schwachstellen und Maßnahmenplan zu deren Beseitigung; Prüfung der Umsetzung
c) Konzeption von speziellen Richtlinien und Arbeitsanweisungen, falls notwendig Anpassung vorhandener betrieblicher Unterlagen (von Arbeitsvertrag bis Homepage usw.)

2. Erhaltung und Verbesserung des Datenschutzniveaus
a) Regelmäßige Kontrollen; Tätigkeitsbericht
b) Vertraulicher Ansprechpartner für Betroffene
c) Vertretung des Unternehmens bei Prüfung durch Aufsichtsbehörde
d) Unterstützung bei Auskunftsersuchen Dritter
e) Vorabkontrolle neuer DV-Verfahren

Welche gesetzlichen Regelungen sind zu beachten?
Wer muß einen Datenschutzbeauftragten bestellen?
Was hat es mit dem Verfahrensverzeichnis auf sich?
 

Datenschutzbeauftragter

Ein Datenschutzbeauftragter ist ständig auf Achse

 
bild(c) Steffen Schröder, Berater für Datenschutz und Datensicherheit 2008 - Alle Rechte vorbehalten.