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DSB
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einen Datenschutzbeauftragten bestellen? Das Bundesdatenschutzgesetz verlangt, dass Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten und mindestens 10 Personen mit der Datenverarbeitung beschäftigen, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu stellen haben. (§4f BDSG) Zum DSB darf nur eine Person bestellt werden, die gem. §4f Abs. 2 BDSG die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nötige Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Der Datenschutzbeuaftragte muss sowohl die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz kennen und auf deren Umsetzung hinwirken, als auch fundierte Kenntnisse der IT-Sicherheit besitzen, um das Sicherheitsniveau der elektronischen Datenverarbeitung im Unternehmen sach- und fachgerecht beurteilen zu können. Daneben muss die organisatorischen Zusammenhänge bei der Datenverarbeitung im Unternehmen verstehen. Einen guten Überblick über die Anforderungen an Datenschutzbeauftragte liefern die Berufsgrundsätze des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. Ein Interessenskonflikt zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten, der die Zuverlässigkeit in Frage stellt, ist regelmäßig bei folgenden Personenkreisen anzunehmen: Geschäftsleitung, Personal- und IT-Leiter. Diese Personen dürfen daher nicht zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden. Welche gesetzlichen Regelungen sind zu beachten? Welche Aufgaben hat der betriebliche Datenschutzbeauftragte? Was hat es mit dem Verfahrensverzeichnis auf sich? |
So etwa stellt man sich einen Datenschutzbeauftragten vor, oder...? |
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